Sonntag, 13. September 2015


1630 - Weinausschank  nur aus eigenem Anbaugebiet







Im Jahre 1630 wollten wieder einmal die Zisterziensermönche des Klosters Eberbach ihren Wein in Kiedrich verkaufen. Aber wohl schon damals waren die Kiedricher auf ihre Eigenständigkeit bedacht, stoppten den Ochsenkarren, spannten den Ochsen aus, drehten den Karren um und zwangen die Mönche nach langem Disput zur Heimfahrt.

Dieses Vorkommnis hatte seinen Ursprung in einer auf den Karl den Großen zurückgehenden Vorschrift, dass nur Wein aus den eigenen Weinbergen im Weinausschank des Ortes ausgeschenkt werden dürfe, sein denn man habe keinen. Es war ein reines Schutzgesetz – Kartellrecht wurde damals ganz anders verstanden. Die Regel gilt teilweise heute noch auf den rheingauer Weinfesten.




Der Streit hatte eine wirtschaftliche Ursache: Der im Kiedricher Gräfenberg gewachsene Wein war im Kloster Eberbach ausgebaut worden, um ihn dort im Eberbacher Hof steuerfrei zu verzapfen – ein Vorrecht der Gottesdiener, wohin gegen die Kiedricher Winzer Schanksteur zu zahlen hatten.