1892 – 29. Januar - Das Duell Berthold
gegen Graf Redern
Mein
Ur-Großvater Ernst Bernhard Waldemar Berthold ((* 19.06.1857 in
Rausche/Schlesien, †
22.04.1932 in Lüneburg) war beim Grafen Redern als Forstmeister auf Lebenszeit angestellt.
Dieser benötigte wegen seiner Spielsucht mehr Geld und war hocherfreut, als
jemand durch die Lande zog und meinte, man könne deutlich mehr Holz
einschlagen, als dies langläufig die preußische Forstverwaltung an ihren
Ausbildungsstätten lehre. Dieser Nachhaltigkeitsgrundsatz sah vor, man dürfe
nur so viel Holz einschlagen, wie nachwüchse, denn sonst stehe man eines Tages
vor einer Wiese. Den Zuwachs kann man nach entsprechenden Formeln berechnen.
Um sich
des Urgroßvaters zu entledigen, erhob er den Vorwurf, er habe sein Ehrenwort
gebrochen und entgegen der Zusicherung auf stärkere Hirsche gepirscht. Der
Urgroßvater sah in dem Vorwurf, das Ehrenwort gebrochen zu haben, sich in
seiner Ehre als preußischer Offizier verletzt und forderte den Grafen, seinen
Arbeitgeber, zum Duell. Dieser sah seinen bürgerlichen Angestellten gar nicht als
satisfaktionsfähig an. Der Urgroßvater strengte ein Ehrengericht an, von dem
auch der Kaiser erfuhr. Das Urteil fiel erwartungsgemäß aus, denn erstens
erwiesen sich die Vorwürfe als haltlos und zweitens war der Bürgerliche auch
für einen Grafen (Major Brandenburgisches Husaren-Regiment Nr. 3 v. Zieten)
satisfaktionsfähig, denn eine Einstellungsvoraussetzung für die akademische
Forstlaufbahn war der Rang eines Reserveoffiziers (hier 1. Schlesischen
Jägerbataillons Nr. 5 v. Neumann).
Man
duellierte sich am 29. Januar 1892 im Grunewald vor Zeugen, deren Namen auch
bekannt sich. Der Ur-Großvater erlitt einen zerschossenen Daumennagel,
ansonsten verlief das Duell unblutig. Da damals aber Duelle schon längst
verboten waren, sollte der bürgerliche Herr Festungshaft erfahren. Da er darauf
bestand, dass der hohe Herr gleichbehandelt werden möge, blieb er auf freien
Fuß.
Da sein
Dienstherr ihn mit der Duellandrohung sofort entlassen und die Dienstwohnung
forderte, galt es noch einen Schadensersatzprozess zu führen. Dieser ging wegen
seines Widerspruches bis zum Reichsgericht und endet mit der Zusprechung aller
Rechte.
Die
Anekdote hatte eine weitere Folge, als der Sohn sich als Jurist bei dem Landrat
von Crossen bewarb. Auf die bejahende Antwort auf die Frage, ob man denn „irgendwie
mit dem der … verwandt sei“ kam die Antwort: „Bei der Einstellung sind Sie
eingestellt!“
Die
Figuren fand ich per Zufall bei den Berliner Zinnfiguren. Sie sind von mehreren
Herausgebern, die mir aber unbekannt sind. Und die Bäume wurden aus dem
Zinnsarg zusammengestellt.